Nano-Technologie nicht nur in Kosmetikprodukten

Nano-Partikel sind winzige Teilchen, die durch ein Lichtmikroskop nicht zu erkennen sind, sie sind über 1000 Mal feiner als der Durchmesser eines Menschenhaares.
Die Eigenschaften der Teilchen, die durch Hautporen und in das Bindegewebe dringen und so in die Blutbahn gelangen können und Wirkstoffe transportieren, sind aber noch weitestgehend unerforscht.
In vielen Alltagsprodukten sind sie jedoch schon zu finden, z.B. in Kosmetikprodukten, Autolacken - aber auch in Lebensmitteln. Viele Kunststoffverpackungen sind heute schon nano-beschichtet, um das Entweichen von Kohlensäure zu verhindern.
So perlt der Schmutz von Autolacken oder Stoffen einfach ab, Pulver kleben nicht mehr zusammen (Tütensuppen, Instantkaffee), Salz rieselt ungehindert durch den Salzstreuer, und Sonnencremes schützen noch besser vor UV-Strahlen. In Seifen, Shampoos und Zahncreme wirkt z.B. Nano-Silber antibakteriell. Als Radikalenfänger werden Fullerene in Anti-Aginprodukten eingesetzt. Jedoch ist nur wenig bekannt über die Risiken dieser Nano-Partikel.
Was Wissenschaftler vermuten oder bisher wissen, fasst Projektleiter vom Bundesinstitut für Risikoforschung, Dr.René Zimmer, kurz zusammen: Cremes und Sonnenmilch sind weitgehend sicher!
Ob Nano-Teilchen in Lebensmitteln im Körper Schaden anrichten, weiß man bisher noch nicht.
Besondere Vorsicht: Nano-Teilchen dürfen nicht in die Lunge gelangen. Hier vermuten die Forscher die größte Gefahr, wenn Nanoteilchen über die Lunge in die Blutbahn gelangen. Ob es zu Schäden an den Organen führt, sei noch nicht geklärt. Diese Gefahr besteht bei dem Gebrauch von Sprays, die auf Schuhen, Glas, Fliesen eine dünne wasserabweisende Schicht hinterlassen sollen.
Laut BUND-Experte für Nano-Technologie, Jurek Vengels, verursachen Nano-Teilchen in Versuchen mit Zellkulturen Erbgut-und Zellschäden. In Seifen enthaltenes Nano-Silber habe sich als hochgiftig für Wasserorganismen erwiesen. Fullerene, wie sie in Anti-Aging-Cremes eingesetzt werden, könnten die Plazentaschranke überwinden und von Föten aufgenommen werden.
Verbraucher in der EU sollen jedoch künftig besser vor gefährlichen Substanzen in Kosmetikartikeln geschützt werden.
Eine entsprechende Verordnung wurde am 24.03.09 vom Europaparlament in Straßburg unter Dach und Fach gebracht. Die neue Kosmetikverordnung sieht vor, dass Hersteller, die ihren Produkten Nanostoffe zufügen wollen, die EU-Komission darüber informieren müssen. Sollte dann der Zusatzstoff genehmigt werden, muß dieser auf dem Etikett des Produktes ausgewiesen sein. Greifen wird die neue Verordnung ab 2012.
Mehr Informationen zu diesem Thema:
www.bundesumweltministerium.de
Ihre Monika Mockenhaupt
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