Kündigung bei Jobwechsel im Erziehungsurlaub unwirksam

Kündigung bei Jobwechsel im Erziehungsurlaub unwirksam Jungen Müttern und Vätern darf nicht gekündigt werden, wenn sie nach einem Jobwechsel den Erziehungsurlaub bei ihrem neuen Arbeitgeber fortsetzen wollen. Damit gab das höchste deutsche Arbeitsgericht einer Sprachtherapeutin recht. Die junge Frau war nach der Geburt ihres Kindes bei ihrem früheren Arbeitgeber in Erziehungsurlaub gegangen. Noch während des Urlaubs kündigte die Frau und suchte sich einen anderen Job. Als sie bei ihrem neuen Arbeitgeber während der Probezeit ihren Erziehungsurlaub fortsetzen wollte, wurde ihr gekündigt. Dem widersprach das Kassler Bundesarbeitsgericht. Da sich Mütter und Väter den dreijährigen Erziehungsurlaub teilen dürfen, könne sich der Anspruch nicht nur auf das Arbeitsverhältnis beim Geburtstermin beschränken. (Az.: 2 AZR 19/98) .
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