Kinder sind bei Schulausflügen gesetzlich versichert

Wenn Schüler während einer Klassenfahrt verunglücken, sind sie gesetzlich unfallversichert. Laut des Bundesverbandes der Unfallkassen stehen die Schüler bei "beaufsichtigten gemeinsamen Unternehmungen" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung: Der Ausflug gelte als schulische Veranstaltung und der größte Teil der Klasse fahre mit.
Beispiel: Ein Mädchen oder Junge stürzt während eines Museumsbesuch über eine Treppe und sieht sich Kopfverletzungen zu, bezahlt die Unfallkasse den Transport ins Krankenhaus und die gesamte medizinische Behandlung. Es gibt aber auch Ausnahmen: Ein Schüler verunglückt in der Disco in während der unbeaufsichtigten Freizeit, so kommt die Unfallkasse dafür nicht auf.
Verlängert ein Schüler den Aufenthalt, weil seine Eltern nachgereist sind, so entfalle ebenfalls der Versicherungsschutz. Das Geld wird vom jeweiligen Land bezahlt, die Eltern zahlen nichts. Seit 1971 gibt es die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung.
Bundesverband der Unfallkassen e. V.
Fockensteinstr. 1
81539 München (Tel.: 089/622 72-0).
© Ramona Heim - Fotolia.com
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