Eine CMV-Infektion kann schwerwiegende Folgen haben

Tobias blickt stumm in die Runde. Er beobachtet gerne, redet aber nicht viel. Dass er schlecht hört, haben die Eltern zunächst nicht bemerkt. Auffällig wurde es erst in der Krabbelgruppe im direkten Vergleich mit den anderen Kindern. Die Mutter hatte während der Schwangerschaft Erkältungssymptome, nichts Gravierendes und kaum wahrgenommen, nur leichtes Fieber, etwas Kopf- und Gliederschmerzen. Für die Schwangere war die „Erkältung“ nicht tragisch, wohl aber für das Baby: Die werdende Mutter hatte sich während der Schwangerschaft mit dem humanen Cytomegalie-Virus (CMV) angesteckt, das diese Symptome ausgelöst hat. Meistens jedoch merken die Infizierten gar nichts davon.
Das Cytomegalie-Virus gehört zu den Herpesviren. Die Erstinfektion erfolgt durch Übertragung von Körperflüssigkeiten wie Urin, Speichel, Blut, Sperma oder auch Muttermilch und verläuft häufig ganz ohne Symptome. In einigen Fällen kommt es zu Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und einer Schwellung der Lymphknoten. Das Virus bleibt wie alle Herpesviren, z. B. das Herpes-simplex-Virus oder das Windpockenvirus, ein Leben lang im Körper und kann in bestimmten Situationen reaktiviert werden. Symptome treten dabei im Allgemeinen nicht auf, problematisch wird diese Reaktivierung aber z. B. für Menschen nach einer Organtransplantation.
Infiziert sich eine Frau erstmals während der Schwangerschaft, kann dies für das Kind in etwa 40 Prozent der Fälle schwere Folgen wie Wachstumsstörungen, Gehirnentzündungen, Leber- und Milzvergrößerungen, Schwerhörigkeit und Augenschäden haben. Manche Symptome treten erst Jahre später auf. Mehr als 90 Prozent der infizierten Neugeborenen entwickeln dauerhafte Folgeschäden. Die Sterblichkeit liegt bei etwa 10 Prozent, 40 Kinder pro Jahr sterben daran.
Hat sich eine werdende Mutter mit dem Virus angesteckt, kann mit CMV-Immunglobulinen behandelt werden, was die Häufigkeit von angeborenen Schädigungen des Kindes deutlich verringert. Das Präparat ist zurzeit allerdings noch nicht für Schwangere zugelassen, sondern nur für transplantierte und immungeschwächte Patienten. Die Zulassung der Immunglobuline für Schwangere wird derzeit in einer Studie geprüft. Der Gynäkologe kann das Präparat aber in Absprache mit der Patientin „off label“ verabreichen, dass heißt außerhalb der Zulassung. Die ersten Behandlungen von Schwangeren mit Immunglobulinen sind sehr positiv verlaufen. Da in der Schwangerschaft keine Virustatika gegeben werden dürfen, ist diese neue Therapiemöglichkeit besonders wichtig.
Durch eine Blutuntersuchung beim Gynäkologen kann jede Schwangere feststellen lassen, ob sie mit dem Virus bereits Kontakt hatte. Trägt sie das Virus bereits in sich, ist eine Schädigung des Kindes durch eine Reaktivierung sehr unwahrscheinlich. Ist sie negativ, sollte die Untersuchung während der Schwangerschaft etwa alle acht bis zwölf Wochen wiederholt werden. Die Kosten werden bisher allerdings nicht von den Krankenkassen übernommen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.dgk.de/cytomegalie
Quelle: http://www.verbrauchernews.de/
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